Nutzungsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

Präambel

Begriffsbestimmungen

§1 Geltungsbereich

§2 Berechtigung und Zulassung zur Nutzung

§3 Rechte und Pflichten der verifizierten Nutzerinnen und Nutzer

§4 Beschränkung und Ausschluss

§5 Ende des Nutzungsverhältnisses

§6 Rechte und Pflichten der Betreiber

§7 Haftung der verifizierten Nutzerinnen und Nutzer

§8 Haftung der Betreiber

§9 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

 

Präambel

Die Betreiber ausgewählter Videoportale haben sich zu einem Kooperationsverbund in Form eines Trust-Networks zusammengeschlossen, um zentral verifizierten Nutzerinnen und Nutzern den Zugang und die Nutzung der von allen teilnehmenden Betreibern bereitgestellten Inhalten zum Zwecke der Aus-, Weiterbildung und/oder der eigenen Ausbildung und der Forschung im pädagogischen Bereich zu erleichtern. Der erste Such- und Auffindungsprozess der oben genannten Inhalte erfolgt durch ein von der WWU Münster bereitgestelltes Meta-Videoportal. Das Abspielen der Videos und den Abruf von einzelnen Lernmaterialien gewährleisten die einzelnen Beteiligten Videoportale selbst. Durch den Zugriff auf die Unterrichtsmaterialien sämtlicher Betreiber wird eine einfachere übergreifende Verwendung der Beteiligten Videoportale durch die verifizierten Nutzer ermöglicht, ohne, dass bei den anderen Betreibern für die Beteiligten Videoportale ein erneuter Registrierungsantrag gestellt werden muss. Die Nutzung dieser Angebote des unter www.unterrichtsvideos.net betriebenen Meta-Videoportals unterliegen den folgenden Nutzungsbedingungen.

 

Begriffsbestimmungen

  1. „Authentifizierung“ ist der eindeutige Nachweis einer von der Nutzerin bzw. dem Nutzer behaupteten Identität.
  2. „Autorisierung“ ist die Überprüfung der Erfüllung einzelner, für die Erteilung von Zugriffsrechten auf die Lernmaterialien der Beteiligten Videoportale notwendiger, Voraussetzungen.
  3. „Beteiligte Videoportale“ sind die jeweils im Kooperationsverbund befindlichen Betreiber, über welche die teilnehmenden Hochschulen ihre Lernmaterialien für definierte Nutzergruppen in eigener Verantwortung bereitstellen.
  4. „Betreiber“ sind die jeweiligen Hochschulen, die die am Trust Network beteiligten Videoportale betreiben.
  5. „Dritte“ sind natürliche und/oder juristische Personen, die weder „(verifizierte) Nutzerinnen und Nutzer“, noch „Beteiligte Videoportale“ oder „(Meta-Videoportal-)Betreiber“ sind.
  6. „Lernmaterialien“ sind die Unterrichtsvideos und Begleitmaterialien (z.B. Unterrichtsentwürfe etc.), die den verifizierten Nutzerinnen und Nutzern auf den Beteiligten Videoportalen bereitgestellt werden.
  7. „Login“ ist der Anmeldevorgang, über den die verifizierten Nutzerinnen und Nutzer Zugang zu den Lernmaterialien eines/mehrerer Beteiligter Videoportale erhalten.
  8. „Metadaten“ sind Daten, welche die Eigenschaften eines Videos beschreiben (beispielsweise den Titel des Videos, dargestellte Schulform, Jahrgangsstufe, Länge des Videos).
  9. „Meta-Videoportal“ ist das unter www.unterrichtsvideos.net betriebene Angebot zur Auffindung und Nutzung von Lernmaterialien.
  10. „Nutzerinnen bzw. Nutzer“ sind alle Personen, welche die Seite unterrichtsvideos.net, und damit die Funktionalitäten des Meta-Videoportals anwählen bzw. nutzen.
  11. „Registrierung“ ist die erstmalige Abgabe von Daten durch die Nutzerinnen und Nutzer, um Zugriff auf die Lernmaterialien einer/aller Beteiligten Videoportale zu ermöglichen.
  12. „Single-Sign-On-fähige Nutzerkennungen“ („SSO-fähige Nutzerkennungen“) sind Nutzerkennungen einer Institution, mit denen sich verifizierte Nutzerinnen und Nutzer bei verschiedenen internen und externen Diensten anmelden können.
  13. „Verifizierte Nutzer“ sind registrierte Nutzer des Meta-Videoportals-Angebots, welche die Autorisierung des Meta-Videoportal-Betreibers erfolgreich durchlaufen haben. Sie erlangen dadurch eine Zugangsberechtigung für jene Lernmaterialien, die für ihre Nutzergruppe und ihren Standort freigegeben werden.
  14. Die „zentrale Nutzerdatenbank“ enthält die persönlichen Daten und Angaben der Nutzer, die zur Verifikation der Nutzerinnen und Nutzer zur Entscheidung über die Autorisierung des Zugriffs auf die Beteiligten Videoportale und deren einzelne Videos erforderlich sind.

 

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung aller am Meta-Videoportal Beteiligten Videoportale, welche in der Verantwortung der jeweilig betreibenden Hochschulen liegen.
  2. Die Verantwortlichen der jeweiligen Beteiligten Videoportale können weitere spezifische Nutzungsbedingungen und Richtlinien für einzelne Dienste in ihrem Verantwortungsbereich festlegen. Diese Regelungen gelten zusätzlich zu den vorliegenden Nutzungsbedingungen. In dem Fall, dass für eines der Beteiligten Videoportale spezifische Nutzungsbedingungen gelten, werden die Nutzerinnen und Nutzer darauf hingewiesen, sobald sie zum ersten Mal auf die Lernmaterialien des betroffenen Videoportals zugreifen. Sie haben dann auch die Gelegenheit, die spezifischen Bedingungen einzusehen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den spezifischen Regelungen der Videoportalbetreiber und den zentralen Nutzungsbedingungen, haben die spezifischen Nutzungsbedingungen Vorrang gegenüber den zentralen Nutzungsbedingungen.

§2 Berechtigung und Zulassung zur Nutzung

  1. Auf allen Beteiligten Videoportalen sind die Unterrichtsvideos aus rechtlichen Gründen und zum Schutz der gefilmten Lehrpersonen sowie der Schülerinnen und Schüler abspielgeschützt. Zugangsberechtigt ist daher nur, wer die Videos im Kontext der Aus- und/oder Weiter- und/oder Fortbildung von (angehenden) Lehrpersonen, zur Ausbildung in anderen pädagogischen Bereichen sowie für die Bildungsforschung verwendet. Zudem können gem. § 3 Abs. 3 Teilnehmer entsprechender Aus-, Fort- und Weiterbildungskurse eine Zugangsberichtung erhalten. In jedem der Beteiligten Videoportale sind die Videos erst nach einer Registrierung, der Zustimmung zu den separaten Nutzungsbedingungen des betreffenden Videoportals und einem Login zugänglich.
  2. Mit Abgabe der Angaben in der digitalen Eingabemaske bestätigt der Nutzer bzw. die Nutzerin, dass er oder sie alle Voraussetzungen erfüllt, die ihn oder sie gemäß Abs. 1 oder gem. den in separaten Nutzungsbedingungen enthaltenen Voraussetzungen zur Nutzung der Lernmaterialien berechtigen. Mit ihrer Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen des Meta-Videoportals, willigen Nutzerinnen und Nutzer ein, dass die Betreiber, die von ihnen gemachten Angaben zur Sicherstellung des Vorliegens der in Abs. 1 genannten Voraussetzungen auch durch Einbeziehung von vom Nutzer bzw. der Nutzerin genannten Dritten (z.B. Studienseminare, Schulen, Fortbildungsinstitute) überprüfen können.
  3. Die Zugangsberechtigung kann ganz oder teilweise versagt, widerrufen oder nachträglich beschränkt werden, insbesondere wenn:
    1. Kein ordnungsgemäßer Antrag vorliegt oder die Angaben im Antrag nicht oder nicht mehr zutreffen,
    2. Die Voraussetzungen zur Nutzung der Beteiligten Videoportale nach §2 Abs. 1 nicht oder nicht mehr gegeben sind,
    3. Die vorher verifizierte Nutzerin / der vorher verifizierte Nutzer nach § 4 dieser Nutzungsordnung von der Benutzung ausgeschlossen wurde,
    4. Das geplante Vorhaben der Nutzerin/ des Nutzers nicht mit den Zwecken gemäß §2 Abs. 1 in Einklang steht. § 3 Abs. 5 bleibt hiervon unberührt.
  4. Die Zugangsberechtigung ist befristet; sie endet automatisch nach einem Jahr und kann auf Antrag verlängert werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen für die verifizierte Nutzerin/ den verifizierten Nutzer weiterhin zutreffen. Verifizierte Nutzerinnen und Nutzer erhalten eine automatische Erinnerung an das Ablaufdatum und Hinweise zur Verlängerung per E-Mail, bevor die Zugangsberechtigung erlischt, vorausgesetzt, dass ihr Postfach erreichbar ist oder der Zugang der Erinnerung nicht aus sonstigen technischen Gründen unmöglich ist. Die Erinnerung hat einen rein informatorischen Charakter, ein verspäteter Zugang lässt daher das Ablaufdatum der Zugangsberechtigung unberührt. Stammen die technischen Gründe, die dem Zugang der Erinnerung entgegenstehen, jedoch aus der Sphäre des Meta-Videoportal-Betreibers, wird er sich um eine Beseitigung der technischen Probleme bemühen.

 

§3 Rechte und Pflichten der verifizierten Nutzerinnen und Nutzer

  1. Die verifizierten Nutzerinnen und Nutzer haben das Recht die Lernmaterialien der Beteiligten Videoportale im Rahmen des Nutzungszwecks nach § 2 Abs. 1 und nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen zu nutzen.
  2. Die verifizierten Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet,
    1. die Vorgaben der Nutzungsbedingungen zu beachten und die Grenzen der Zugangsberechtigung einzuhalten, insbesondere Nutzungszwecke gemäß §2 Abs. 1 zu beachten,
    2. in den §2 Abs. 1 genannten Kontexten dafür Sorge zu tragen, dass das Handeln der gezeigten Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler würde- und respektvoll analysiert und diskutiert wird,
    3. personenbezogene Daten oder Inhalte, die aus genutzten Lernmaterialien hervorgehen, vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben,
    4. die zur Verfügung gestellten Videos (inkl. aller darin enthaltenen Bilder) in keiner Weise abzuspeichern, aufzunehmen, zu verändern, in Videokonferenzsystem zu verwenden, zu verbreiten oder für kommerzielle oder andere als die in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke zu nutzen, wobei die Regelungen des § 3 Abs. 5 unberührt bleiben,
    5. hinsichtlich der Videos und aller weiteren Informationen, welche jenseits der Videos auf den einzelnen Videoportalen sowie auf dem Meta-Videoportal bereit gestellt werden (z.B. Texte, Logos, Begleitmaterialien, Metadaten), die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-,Patent-, Namens-und Kennzeichenrechte, sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu achten,
    6. bei Vorführung einzelner Videos im dem unter §2 Abs. 1 genannten Rahmen dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen, denen das Unterrichtsvideo gezeigt wird, bereits im Vorfeld verifizierte Nutzerinnen und Nutzer sind. Um diesen Prozess zu vereinfachen, ist im Meta-Videoportal die Funktion der Kursregistrierung vorgesehen (s. § 3 Abs. 3).
    7. alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb der Videoportale stört,
    8. ausschließlich mit der Kennung zu arbeiten, deren Nutzung der verifizierten Nutzerin/ dem verifizierten Nutzer im Rahmen der Registrierung, Authentifizierung und Autorisierung zugestellt wurde bzw. mit der sie oder er sich registriert hat,
    9. die Login-Kennung nicht an Dritte weiterzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von der Kennung erlangen, sowie Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Personen der Zugang zu den teilnehmenden Videoportalen verwehrt wird,
    10. die Meta-Videoportal-Betreiber mitzuteilen, falls sie Kenntnis über die missbräuchliche Nutzung der eigenen Kennung oder des eigenen Accounts erhalten. Diesbezüglich verpflichten sich der verifizierte Nutzer bzw. die verifizierte Nutzerin, den jeweiligen Betreiber bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung seiner Rechte zu unterstützen, notwendige Auskünfte zu erteilen sowie etwaig relevante Dokumente, Unterlagen etc. zur Verfügung zu stellen.
    11. fremde Kennungen weder zu ermitteln noch zu nutzen,
    12. den Betreibern des Meta-Videoportals mitzuteilen, wenn sie Ihren Zugang zu den Videoportalen nicht mehr benötigen,
    13. die Betreiber unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die bei der Registrierung, Authentifizierung und Autorisierung gemachten Angaben betreffen.

  3. Nachdem sich Kursteilnehmer eines spezifischen Kurses zuvir eigenständig im Meta-Videoportal registriert haben, können verifizierte Nutzerinnen und Nutzer, sofern sie eine institutionelle Lehrfunktion bekleiden und den entsprechenden Kurs leiten, diese Teilnehmer*innen Ihres Kurses autorisieren. Mit der Autorisierung bestätigen Kursleiterinnen bzw. Kursleiter, dass alle registrierten Kursteilnehmer*innen (angehende) Lehrpersonen oder andere im pädagogischen Bereich tätige Personen sind oder sich im Rahmen ihres Studiums oder ihrer Aus- oder Fortbildung mit schulischen oder außerschulischen Lehr-Lern-Prozessen und ihren Einflussfaktoren befassen. Die Kursteilnehmer*innen erhalten dadurch – vorausgesetzt, dass sie den Nutzungsbedingungen zustimmen – dieselben Rechte wie verifizierte Nutzerinnen und Nutzer, die durch den Meta-Videoportal-Betreiber autorisiert wurden. Die Kursleiterin bzw. der Kursleiter trägt in diesen Fällen die Verantwortung für die Überprüfung der Zugangsberechtigung der Kursteilnehmer*innen, indem er oder sie prüft und bestätigt, dass diese die in Satz 2 genannten Voraussetzungen erfüllen. Separate Nachweise für jede dieser Personen können dann entfallen.

  4. Der Authentifizierungs- und Autorisierungsprozess kann einige Tage in Anspruch nehmen, ein Anspruch auf eine Verifizierung innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab der Antragsstellung besteht nicht.

  5. Verifizierten Nutzerinnen und Nutzer, die Inhalte und Videos für Zwecke der Forschung nutzen wollen, verpflichten sich, die Betreiber des jeweiligen Videoportals darüber vorab per E-Mail zu informieren und in Publikationen das jeweilige Videoportal als Quelle anzugeben. Die Betreiber behalten sich vor, die Nutzung der Inhalte für das jeweilige Forschungsprojekt zu untersagen.

 

§4 Beschränkung und Ausschluss

  1. Verifizierte Nutzerinnen und Nutzer können jederzeit vorübergehend oder dauerhaft in der Benutzung der teilnehmenden Videoportale beschränkt oder hiervon ausgeschlossen werden, insbesondere wenn
    1. sie schuldhaft gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen die in § 3 aufgeführten Pflichten, verstoßen oder
    2. sie die zur Verfügung gestellten Lernmaterialien für strafbare Handlungen missbrauchen oder
    3. den Betreibern der Beteiligten Videoportale durch sonstiges rechtswidriges Nutzungsverhalten Nachteile entstehen oder ihrem Ansehen oder ihren sonstigen schützenswerten Interessen geschadet wird.
  2. Die Entscheidung hierüber trifft der Meta-Videoportalbetreiber in Abstimmung mit den eventuell betroffenen Videoportalen. Mögliche Ansprüche des Meta-Videoportals und der einzelnen Videoportale aus dem Nutzungsverhältnis bleiben unberührt.

 

§5 Ende des Nutzungsverhältnisses

  1. Die Zulassung zur Benutzung endet unbeschadet der Bestimmungen in § 4 mit dem Verlust des Status oder dem Wegfall der Gründe, auf deren Basis die Zulassung erfolgte. Ein Verlust des Status oder Wegfall der Gründe im Sinne des Satz 1 liegt insbesondere vor bei
    1. der Abmeldung der verifizierten Nutzerin/des verifizierten Nutzers,
    2. dem Ablauf der Zugangsberechtigung und unterlassenem Antrag auf Verlängerung der Mitgliedschaft gem. § 2 Abs. 4,
    3. der Ablehnung eines gemäß §2 Abs. 4 gestellten Antrags auf Verlängerung der Mitgliedschaft aufgrund einer zwischenzeitlich entfallenen bzw. fehlenden, Nutzungsberechtigung im Sinne von §2 Abs. 1,
    4. dem Tod der verifizierten Nutzerin/des verifizierten Nutzers,
    5. Wegfall der persönlichen Voraussetzungen für die Zugangsberechtigung,
    6. Einstellung der Angebote durch die Betreiber.

 

§6 Rechte und Pflichten der Betreiber

  1. Die Betreiber stellen das Meta-Videoportal mit seinen Funktionen zur Verfügung. Eine bestimmte Erreichbarkeit oder Verfügbarkeit der Angebote wird nicht geschuldet.
  2. Die Betreiber des Meta-Videoportals können die Nutzung der Videoportale durch einzelne verifizierte Nutzerinnen und Nutzer im Sinne von §4 und §5 einschränken oder beenden. Insofern rechtlich und tatsächlich möglich und zumutbar, sind die betroffenen verifizierte Nutzerinnen und Nutzer hierüber im Voraus zu unterrichten.
  3. Die Betreiber behalten sich vor, bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die in §3 Abs. 2 genannten Nutzerpflichten rechtliche Schritte einzuleiten (z.B. Strafanzeige zu stellen) oder die verifizierte Nutzerin/ den verifizierten Nutzer für gegebenenfalls entstandene Schadensersatzansprüche Dritter haftbar zu machen (siehe dazu außerdem §7 Abs. 3).
  4. Die Betreiber des Meta-Videoportals sowie die teilnehmenden Videoportale können den Inhalt und Umfang der Webseiten bzw. ihrer Dienste jederzeit und ohne Vorankündigung ändern oder das Angebot einstellen. Es besteht kein irgendwie gearteter Anspruch auf Nutzung ihres Angebots. Die verifizierten Nutzerinnen und Nutzer sind hierüber, falls dies rechtlich und tatsächlich möglich und zumutbar ist, über die Einstellung ihrer Angebote im Voraus zu unterrichten.

 

§7 Haftung der verifizierten Nutzerinnen und Nutzer

  1. Die verifizierten Nutzerinnen und Nutzer haften für alle Nachteile, die den Videoportalen oder dem Meta-Videoportal aufgrund der rechtswidrigen Verwendung von Lernmaterialien entstehen und schuldhaft von den verifizierten Nutzerinnen und Nutzern verursacht worden sind.
  2. Die verifizierten Nutzerinnen und Nutzer haften zudem für Schäden, die den Videoportalen oder dem Meta-Videoportal durch die Nutzung unberechtigter Dritter entstanden sind, wenn die verifizierten Nutzerinnen und Nutzer die Drittnutzung (z.B. durch unerlaubte Weitergabe ihrer Zugangsdaten an Dritte) zu vertreten haben.
  3. Die verifizierten Nutzerinnen und Nutzer werden den Meta-Videoportal-Betreiber und die Videoportalbetreiber von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte wegen eines rechtswidrigen oder missbräuchlichen Verhaltens der verifizierten Nutzerinnen und Nutzer auf Schadenersatz, Unterlassung oder in sonstiger Weise gegen den Meta-Videoportal-Betreiber und die Videoportalbetreiber geltend machen.

 

§8 Haftung der Betreiber

  1. Die Betreiber der Videoportale und des Meta-Videoportals übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Videoportale sowie das Meta-Videoportal fehlerfrei und jederzeit ohne Unterbrechungen in Betrieb sind.
  2. Die Betreiber der Videoportale und des Meta-Videoportals übernehmen keine Verantwortung für die Fehlerfreiheit der zur Verfügung stehenden Metadaten und Lernmaterialien. Die Betreiber übernehmen keine Haftung für Äußerungen, die im Rahmen der Lernmaterialen (insbesondere der Unterrichtsvideos) getätigt werden.
  3. Schadensersatzansprüche gegen die Betreiber der Videoportale und des Meta-Videoportals kommen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Betreiber in Betracht. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verifizierten Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen, sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Diese Haftungsbeschränkung wirkt auch zugunsten der Mitglieder bzw. Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Betreiber. In den Fällen wesentlicher Vertragspflichtverletzungen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Äußerungen, die in den Videos gemacht werden, sind die Betreiber nicht haftbar.

 

§9 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

  1. Der Betreiber des Meta-Videoportals behält sich vor, diese Nutzungsbestimmungen in Abstimmung mit den einzelnen Betreibern jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Durch die Nutzung des Meta-Videoportals sowie der Beteiligten Videoportale erklären sich die verifizierten Nutzerinnen und Nutzer mit etwaigen Änderungen einverstanden.
  2. Die Beziehungen zwischen den verifizierten Nutzerinnen und Nutzern und den Betreibern anlässlich der Nutzung der Videoportale unterliegen vorbehaltlich zwingender international privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
  3. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen einer verifizierten Nutzerin/ einem verifizierten Nutzer und den Betreibern ist der Sitz der Universität, die das jeweils betroffene Portal betreibt.
  4. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass sich die Allgemeinen Nutzungsbedingungen als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollten.
  6. Diese Nutzungsbedingungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung auf der Seite unterrichtsvideos.net in Kraft.